Neues Jahr, neues Glück
Mit dabei sein, mit gewinnen … heißt es immer auf der Kirmes. Das Jahressteuergesetz 2024 ist durch, ist beschlossene Sache. Insgesamt sind die Änderungen nicht so umfangreich. Die wichtigsten Neuerungen sind: Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Mit der Änderung wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher sind es bei bestimmten Gebäuden nur 15 kW (peak). Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft betragen. Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 … Weiterlesen