Erholungsbeihilfe – mehr Netto für Ihre Mitarbeiter

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jährlich eine steuerbegünstigte Erholungsbeihilfe zahlen.
Begünstigt sind 156 € für den Arbeitnehmer, 104 € für den Ehepartner und 52 € je Kind. Die Beihilfe muss für Erholungszwecke verwendet werden, etwa für Urlaub, Freizeitpark oder Schwimmbad.
Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnsteuer pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Für den Arbeitnehmer kommt die Erholungsbeihilfe damit grundsätzlich ohne Abzüge an und ist sozialversicherungsfrei.
Wichtig ist ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Zahlung und Erholungsmaßnahme sowie eine entsprechende Dokumentation.
Damit ist die Erholungsbeihilfe eine einfache und attraktive Möglichkeit, Mitarbeitern mehr Netto zukommen zu lassen.

Sprechen Sie uns an; wir zeigen Ihnen im Lohn wie es geht.