Was nun mit digitalisierten Belegen ? Wegwerfen ? Aufbewahren ?
Nix Genaues weiß man nicht … Die Finanzverwaltung erlaubt es, in digitale Formate umgewandelte Belege zu vernichten, wenn eine Verfahrensdokumentation vorliegt. Wenn anhand einer Dokumentation also für einen unabhängigen Dritten (den Prüfer) nachvollziehbar ist, wie die Belege ins Unternehmen reinkommen, gescannt und verarbeitet, geprüft und digital abgelegt werden, dann können Sie die Belege entsorgen. Aber: andere Aufbewahrungspflichten nach anderen Gesetzen, bleiben davon unberührt, d.h. wenn Sie nach anderen Gesetzen verpflichtet sind Belege aufzubewahren, abzulegen etc., dann müssen Sie auch diese Vorschriften beachten. Was ist nun, wenn die Finanzverwaltung die Dokumentation nicht akzeptiert, die Vorsteuer eventuell kürzt und den Betriebsausgabenabzug verwehrt … Weiterlesen