Spekulationsgeschäft bei Verkauf eines hochpreisigen Wohnmobils ?

Die Finanzverwaltung lässt nicht locker und findet immer wieder Lücken und Möglichkeiten, Steuereinnahmen zu finden. Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind nicht steuerpflichtig. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs handelt es sich um Gegenstände, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotential aufweisen. Ist ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ? Ja sagt das Finanzamt in Sachsen. Das teure Gefährt ist aus Sicht der Finanzverwaltung ein Luxusgegenstand und kein Alltagsgegenstand. Das sächsische Finanzgericht sagt nein (Urteil vom 20.12.2024) und schließt sich der Auffassung der Kläger (Steuerzahler) an. Mittlerweile ist gegen die Entscheidung des Sächsischen FG ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Klären muss der BFH, welche Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG gestellt werden müssen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Aber wollen Sie einen hochpreisigen Gegenstand verkaufen, dann sprechen Sie uns an. Ist günstiger, als hinterher die Steuer zu bezahlen.