Mit dabei sein, mit gewinnen … heißt es immer auf der Kirmes. Das Jahressteuergesetz 2024 ist durch, ist beschlossene Sache. Insgesamt sind die Änderungen nicht so umfangreich. Die wichtigsten Neuerungen sind:
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Mit der Änderung wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher sind es bei bestimmten Gebäuden nur 15 kW (peak). Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft betragen.
Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG)
Durch die Neufassung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 20 UStG) künftig erst dann möglich, wenn eine Zahlung auf die ausgeführte Leistung geleistet worden ist.
Damit der Leistungsempfänger erfährt, dass der leistende Unternehmer seine Leistungen nach vereinnahmten Entgelten versteuert (Istversteuerer) und dies für den Vorsteuerabzug berücksichtigen kann, wird gleichzeitig eine neue Rechnungspflichtangabe eingeführt
Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG)
Im neuen § 19 Abs. 1 UStG werden von inländischen Kleinunternehmern bewirkte Umsätze von der USt befreit. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der inländische Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet.
Wird der untere inländische Grenzwert im laufenden Kalenderjahr überschritten, kommt im Folgejahr eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Betracht. Die Betrachtung der beiden Werte ist grundsätzlich am 01.01. des Folgejahres vorzunehmen.
Was das neue Jahr 2025 für uns, abgesehen von der E-Rechnung, bereit hält, ist jetzt abschließend nicht einzuschätzen.
Wir alle von der Steuerkanzlei wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne restliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2025. Empfangen Sie dieses Jahr mit offenen Armen, Sie werden einiges zurück bekommen.