Das Testament und die Testamentsvollstreckung
Jeder Unternehmer muss ein Testament haben. Da lasse ich nicht locker. Wenn Sie als Unternehmer keines haben, gilt gesetzliches Erbrecht, das – weil häufig nicht gewollt – zu sehr ungünstigen Konstellationen führen kann. Daher muss ein Testament her. An das Testament und den Erbfall schließt sich die Testamentsvollstreckung an. Die Testamentsvollstreckung ist von großer Bedeutung, da es die geordnete Umsetzung des Erblasserwillens sicherstellt, den Nachlass schützt und die Erben entlastet. Es erfordert eine hohe Sachkunde und Verantwortung, da der Testamentsvollstrecker sowohl rechtliche als auch steuerliche Pflichten zu erfüllen hat. Relevanz für die Praxis: Als Fachberater für Unternehmensnachfolge bin ich spezialisiert … Weiterlesen

