Das Testament und die Testamentsvollstreckung

Jeder Unternehmer muss ein Testament haben. Da lasse ich nicht locker. Wenn Sie als Unternehmer keines haben, gilt gesetzliches Erbrecht, das – weil häufig nicht gewollt – zu sehr ungünstigen Konstellationen führen kann. Daher muss ein Testament her. An das Testament und den Erbfall schließt sich die Testamentsvollstreckung an.

Die Testamentsvollstreckung ist von großer Bedeutung, da es die geordnete Umsetzung des Erblasserwillens sicherstellt, den Nachlass schützt und die Erben entlastet. Es erfordert eine hohe Sachkunde und Verantwortung, da der Testamentsvollstrecker sowohl rechtliche als auch steuerliche Pflichten zu erfüllen hat.

Relevanz für die Praxis:

  • Konfliktvermeidung: Durch die neutrale Position des Testamentsvollstreckers können Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden.
  • Langfristige Verwaltung: In Fällen von Dauervollstreckung kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass über einen längeren Zeitraum verwalten, was insbesondere bei minderjährigen Erben oder komplexen Vermögensstrukturen von Bedeutung ist.

Als Fachberater für Unternehmensnachfolge bin ich spezialisiert auf die Nachfolgeregelung via Testament oder Erbvertrag, aber auch auf die Vollstreckung letztwilliger Verfügungen in einem Testament. Sprechen Sie mich an, wenn Sie mehr über das Thema wissen wollen bzw. eine Testamentsvollstreckung initiieren wollen.