Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Neben einer fixen Vergütung gibt es in Anstellungsverträgen häufig auch variable Vergütungsbestandteile wie die Tantieme, die sich auf das Ergebnis bezieht. Einem beherrschenden Gesellschafter/Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (unabhängig von der Zahlung derselben). Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung  des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben. Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden GGF nicht zu, auch wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den festgestellten Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen (BFH 5.6.2024 VI … Weiterlesen