Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ist ab 01.01.2025 neu geregelt worden. Der umsatzsteuerliche Kleinunternehmer führt im Inland steuerfreie Umsätze aus, darf keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer zum Abzug bringen. Er kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, ist aber dann an die Regelbesteuerung für fünf Jahr gebunden. Ab 2025 gilt: Die Kleinunternehmerregelung ist anzuwenden, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Jahr (2024) nicht mehr als 25.000 € betragen hat. Auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres (2025) kommt es nicht mehr an. Jetzt wird es spannend: Betrugen die Umsätze in 2024 weniger als 25.000 € ist er so lange Kleinunternehmer, bis er im laufenden Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 100.000 € überschreitet. Es ist der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten (IST) gemeint. Wenn Sie Kleinunternehmer sind, brauchen Sie keine Voranmeldungen und keine Erklärungen abgeben. Haben Sie Fragen ? Bestimmt. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.