Im Steuerrecht steht das Jahressteuergesetz 2026 mit zahlreichen Änderungen in AO, EStG und UStG an. Geplant sind u. a. spezielle Regelungen zur KI-Nutzung durch die Finanzverwaltung (§ 29c AO) sowie eine Anpassung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung auf 0,3 % pro Monat (§ 238 AO). Im Einkommensteuerrecht soll die gesetzliche Aufteilung von Gesamtkaufpreisen für bebaute Grundstücke normiert werden (§ 6f EStG) und Kinderfreibeträge für EU/EWR-Kinder ungekürzt gewährt werden (§ 32 Abs. 6 EStG). Umsatzsteuerlich ist insbesondere die Neuregelung der Organschaft in § 2c UStG vorgesehen. Parallel dazu prägen Digitalisierung, E‑Rechnungspflicht und internationale Entwicklungen (Mindestbesteuerung, BEPS) die aktuelle Diskussion. Sie sehen, es ist immer was los. Rufen Sie uns doch an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns.
Hier schon mal der Hinweis auf unsere Super-Webinare zur Mittagszeit. Die Termine sind:
Mittwoch 16.09.2026
Mittwoch 14.10.2026
Mittwoch 11.11.2026
Immer gegen 13 Uhr für eine Stunde bekommen Sie von mir das Wichtigste für Sie als Unternehmer oder Privatperson und zwar aus den Bereichen Zivilrecht, Steuerrecht etc. Bleiben Sie dran, wir zählen auf Sie.

