Kassenmitteilungspflicht gilt auch für Heilberufe bzw. Heilanschlussberufe

Wenn Sie in Ihrer Praxisverwaltungssoftware ein Kassenmodul mit Bestandsführung installiert haben und Sie dieses nutzen, fällt es unter die Kassen-Meldepflicht. Dann müssen Sie Ihr Kassensystem bis 31.07.2025 beim Finanzamt melden.

Fragen Sie Ihren Softwareanbieter/Kassenhersteller, ob Ihre Kasse meldepflichtig ist. Wenn ja, dann kann die Meldung durch Sie über das Elster-Portal, durch den Kassenhersteller/Softwareanbieter selber oder durch uns erfolgen. Die zu meldenden Daten fragen wir bei Ihnen ab. Sprechen Sie uns an.

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