Ohne steuerliche Beratung ist der Ein- und Austritt von Gesellschaftern Harakiri. Nirgends lauern so viele Stolperfallen wie bei diesem Thema und dann wird es sehr schnell, sehr teuer. Die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung liegen im Detail. Es macht steuerlich etwas aus, ob der Erwerber in die „alte“ Gesellschaft zahlt oder ob der neue Gesellschafter dem Altgesellschafter den Betrag selber überweist. Der Verkäufer ist daran interessiert, dass sein Verkauf steuerfrei bleibt oder steuerlich begünstigt ist (§§ 16 und 34 EStG), der Käufer möchte seinen Kaufpreis in Abschreibungsvolumen transferieren und dadurch Steuern sparen. Damit auch wirklich nix schief geht, sprechen Sie uns vorher an. Wir kennen uns aus, weil wir den Eintritt und Austritt von Gesellschaftern schön öfter begleitet haben.