Der Verkauf Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis. Wir helfen mit Rat und Tat!

Praxisverkauf ohne Risiko – Steuerrisiken durch eine gute geplante Übergabe vermeiden

Die Übergabe oder der Verkauf einer Arztpraxis hat schon so manchen Mediziner einiges mehr abverlangt, als ursprünglich geplant. Gerade die Besteuerung kann dazu führen, dass der Praxisverkauf deutlich teurer wird, als ursprünglich gedacht. Experten warnen davor, zu blauäugig die Übergabe der Praxis an einen Nachfolger durchzuführen, ohne sich vorher umfangreich mit einem Experten für Steuerrecht und Arztpraxen unterhalten zu haben.

Die Wege, die eigene Selbstständigkeit in einer Arztpraxis zu beenden sind äußerst vielseitig und je nach persönlicher Situation finanziell mehr oder minder reizvoll. Ob und wie eine Praxisübergabe abläuft, ist vor allem davon abhängig, ob die Übergabe z.B. sofort und zu 100% erfolgen soll, oder ob der ausscheidende Arzt noch weiter in der Praxis mitwirken möchte.

 

Fehler beim Praxisverkauf – das Finanzamt schaut auf die Details

Wenn innerhalb des Praxisverkaufes eine „tarifbegünstigte Betriebsveräußerung“ durchgeführt werden soll, so gibt es von staatlicher Seite einige Bedingungen, die eingehalten werden müssen.  Es ist bei einem Praxisverkauf erforderlich, dass der Verkäufer seine Tätigkeit im gleichen Arbeitsfeld für eine gewisse Zeit einstellen muss. Zumindest dann, wenn es sich um eine wesensgleiche Art der Arbeit handelt, die auf den gleichen örtlichen Wirkungsbereich entfällt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das aus Sicht vieler Finanzbehörden dazu führen, dass erhebliche steuerliche Nachteile entstehen können.

Ein simples fiktives Beispiel erklärt, was hier gemeint ist: Ein Facharzt für Hauterkrankungen möchte seine Praxis aufgeben und verkauft diese inklusive der Patientendaten an einen Kollegen. Kurz darauf eröffnet der Hautarzt in der gleichen Gemeinde eine neue Praxis, die sich ebenfalls auf Hauterkrankungen spezialisiert hat, allerdings nur auf Privatpatienten abzielt. Gleichzeitig bleibt der Arzt vertraglich der Mieter der bisherigen Praxisräume, da er hier ab und zu noch mitwirkt. Aus Sicht des Finanzamtes wird demnach der Verkauf der Praxis als laufender Gewinn deklariert und zieht eine dementsprechende Besteuerung nach sich.

 

Wie kann die Praxisübergabe steuerlich clever gestaltet werden?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die bei entsprechend frühzeitiger Planung dazu beitragen, dass die Besteuerung der Praxisübergabe keine hohe steuerliche Belastung mit sich zieht. Ein Beispiel für eine fließende Übergabe ist die Bildung einer Kooperation mit dem Nachfolger und die gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit innerhalb der Praxis in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft. Die Vertragsgestaltung sollte in diesem Fall von einem Steuerexperten durchgeführt werden, um vor dem Finanzamt alles korrekt dargestellt zu haben. Auch die Veräußerung einer Teilpraxis kann steuerliche Vorteile mit sich bringen und für den Verkäufer sowie den Nachfolger finanziell interessant sein.