Optimale Mitarbeitervergütung im Praxisalltag

Optimale Mitarbeitervergütung im Praxisalltag - Stand 03/2016

Hatten Sie das Erlebnis auch schon mal ? Sie gewähren einer Helferin 100 € brutto mehr und so richtig kommt keine Freude auf. Vater Staat kassiert kräftig mit und auf dem Lohnschein befinden sich nur 58,23 €. Was nun ? Der Gesetzgeber gewährt Ihnen einige Wege, die steuer- und sozialversicherungstechnisch deutlich günstiger sind. Zum Beispiel die betriebliche Altersversorgung mit Hilfe einer Direktversicherung. Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebens- oder Rentenversicherung ab (auch fondsgebunden möglich), aus der der Arbeitnehmer oder seine Angehörigen bezugsberechtigt sind. Die Beiträge dazu (100 € monatlich sollten es schon sein) sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Im Rentenalter hat der Arbeitnehmer allerdings Steuern auf die Renteneinkünfte zu zahlen, dann aber mit dem deutlich niedrigeren Rentnersteuersatz.

Oder haben Sie mal über Erholungsbeihilfen nachgedacht ? An Erholungsbeihilfe können Sie (durchaus mehrfach im Jahr) 156 € für den Arbeitnehmer, 104 € für den Ehepartner und 52 € für jedes Kind zahlen. Bei Übernahme der pauschalen Steuer von 25 % bleiben diese Beträge sozialversicherungsfrei. Wie sieht es mit Gutscheinen aus ? Monatlich können Sie Sachbezüge bis 44 € (Gutscheine, Job-Tickets) Ihren Mitarbeitern gewähren; Sie brauchen keinen besonderen persönlichen Anlass. Einen besonderen persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt des Kindes o.ä.) brauchen Sie um für 60 € steuer- und SV-frei Geschenke Ihren Mitarbeitern zu gewähren, das auch durchaus öfter im Jahr. Diese 60 € Grenze gilt momentan genauso für Geschäftsfreunde.

Feiern Sie gerne ? Wenn ja, dann können Sie mit Ihren Mitarbeitern feiern. Hier bleiben zwei Veranstaltungen im Jahr bis 110 € steuer- und abgabenfrei. Die dritte Veranstaltung ist steuerpflichtig. Also hier heißt es aufpassen und genau mitzählen. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, die kleine Kinder haben. Hier können Sie die Kindergartenbeiträge für den Mitarbeiter übernehmen. Allerdings, und dies gilt für fast alles diese Gehaltsbestandteile, dürfen Sie keinen Arbeitslohn umwandeln. Sie können die Zuschüsse nur zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn umwandeln.

Haben Ihre Angestellten Rückenschmerzen, sind sie stressbedingt häufig krank ? Dann übernehmen Sie doch die Kosten für die Rückenschule, den Yoga-Kurs oder eine eventuelle Raucherentwöhnung. Hier können Sie bis 500 € pro Jahr die Kosten übernehmen, ohne das dies zu Arbeitslohn führt.

Wie kommen Ihre Mitarbeiter denn zur Arbeit ? Die Fahrtkosten mit dem Pkw können Sie in Höhe von 30 Cent je gefahrenen Kilometer bezuschussen. Wenn Sie die pauschale Lohnsteuer übernehmen, bleiben auch diese Beträge sozialversicherungsfrei.

Sie sehen, es gibt einige Möglichkeiten der Vergütung von Mitarbeitern, die nicht direkt zu Lohn/Gehalt führen und Lohnsteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge auslösen.  Sie sind mit diesen Ideen im Lohn ein moderner Arbeitgeber.
Haben Sie weitere Fragen ? Wenn ja, dann sprechen Sie mich gerne an.