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Wann lohnt sich Job-Sharing?

Eine besondere Form der Gemeinschaftspraxis ist die Job-Sharing-Praxis. In einem eigentlich für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich können Ärzte und Psychotherapeuten eine beschränkte Zulassung erhalten, wenn sie als Job-Sharing-Partner eine Kooperation mit einem bereits zugelassenen Kollegen derselben Fachrichtung eingehen.

Eine besondere Form der Gemeinschaftspraxis ist die Job-Sharing-Praxis. In einem eigentlich für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich können Ärzte und Psychotherapeuten eine beschränkte Zulassung erhalten, wenn sie als Job-Sharing-Partner eine Kooperation mit einem bereits zugelassenen Kollegen derselben Fachrichtung eingehen.


Diese Form der Gemeinschaftspraxis ist vor allem dann interessant, wenn beide Partner ihren Arbeitseinsatz zeitlich flexibler festlegen wollen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass das Leistungsvolumen der bisherigen Praxis nicht wesentlich ausgeweitet werden darf.


Geht es um die Praxisnachfolge, wird bei der Auswahl der hinzugekommene Partner vorrangig berücksichtigt. Spätestens nach zehn Jahren der Zusammenarbeit erhält der Partner eine Vollzulassung. Nähere Infos dazu finden Sie z.B. in einer Übersicht der KV Berlin: www.kvberlin.de/20praxis/10zulassung/40praxiskooperation/30jobsharing/.


Quelle: DATEV e.G.