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Vorsorgeverfügungen, Testament und Notfallpläne

Speziell in Unternehmerfamilien steht oft die gesamte Existenz auf dem Spiel, wenn mit dem Ausfall des Unternehmers nicht genügend Vorsorge getroffen worden ist.

Speziell in Unternehmerfamilien steht oft die gesamte Existenz auf dem Spiel, wenn mit dem Ausfall des Unternehmers nicht genügend Vorsorge getroffen worden ist. Die wesentlichen Bausteine sind:


Vorsorgevollmacht: mit dieser Vorsorgevollmacht (am besten notariell) bevollmächtigt der Unternehmer eine dritte Person für ihn im Falle des Falles zu handeln. Der Bevollmächtigte wird nicht vom Gericht beaufsichtigt und ist auch nicht rechenschaftspflichtig.


Betreuungsverfügung/Patientenverfügung: die Betreuungsverfügung regelt den Fall das ein Betreuer vonnöten ist. Es wird eine Person benannt der die Betreuung übertragen werden soll. Die Patientenverfügung wird gebraucht, dass ein Dritter den Willen des Verfügenden umsetzt bzw. umsetzen lässt.


Testament: letztwillige Verfügung auf den Todesfall.


Testamentsvollstreckung: Umsetzung der letztwilligen Verfügung auf den Todesfall, häufig mit Abschirmwirkung auf das Vermögen verbunden.


Als Fachberater für Unternehmensnachfolge stehe ich Ihnen zu diesen Fragen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.