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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Vom Anwalt zum Zahnarzt in einer Praxis? – in Zukunft kein Problem!

Was auf den ersten Blick etwas verwirrend klingt, ist in Zukunft zumindest aus rechtlicher Sicht kein Problem mehr. Künftig ist es zulässig, dass Ärzte und Apotheker sich mit Rechtsanwälten zusammenschließen können und das in einer gemeinsamen Sozietät.

Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schaffte nun den entsprechenden Präzedenzfall. Ein Anwalt und eine Ärztin, die gleichzeitig als Apothekerin zugelassen war, wollten sich zusammenschließen und eine gemeinsame Sozietät betreiben. Das bisher vorhandene Verbot des Zusammenschlusses in Form einer Partnerschaftsgesellschaft wurde durch das Gericht einkassiert, so dass Anwälte und Ärzte sowie Apotheker nun gemeinsame Sache machen dürfen.

Das Urteil bringt Folgeaktivitäten vieler Unternehmer mit sich, die an einer Kooperation interessiert sind.

Im erwähnten Beispielfall achteten die Richter vor der Urteilsvergabe vor allem darauf, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung eingehalten wird und gleichzeitig die Rechtsberatung unabhängig durchgeführt wird. Beide Berufe müssen unabhängig voneinander ausgeübt werden können und gleichzeitig sind die entsprechenden Rechte der Patienten und Klienten zu wahren. Im Alltag sind zahlreiche Ärzte sowie Anwälte und auch der deutsche Anwaltsverein der Meinung, dass die bisherigen Regulierungen als veraltet gelten und längst nicht mehr zeitgemäß sind.

Das durch das Gericht ausgesprochene Urteil trägt womöglich dazu bei, dass zahlreiche andere Berufsstände ebenfalls darüber nachdenken, miteinander zu kooperieren und entsprechende Prozesse zu führen sind. Es wird vielerorts gefordert, dass der deutsche Bundestag sich der Thematik annimmt und diverse Formen der Zusammenarbeit (z.B. zwischen Architekten und Ingenieuren) unter die Lupe nimmt, bzw. Kooperationen gestattet, wenn gewisse Regelungen eingehalten werden. Auch Unternehmensberater arbeiten im Alltag gerne mit anderen Experten zusammen und möchten ihre Rechte gestärkt wissen. Gleiches gilt für Mediatoren, die ebenfalls mit vielen verschiedenen Berufsständen kooperieren könnten.

Aus Sicht der Patienten, oder der Kunden könnte der Zusammenschluss einige wesentliche Vorteile bedeuten. Es ist möglich, dass wesentlich mehr Expertise zu einem Thema vor Ort in einer Sozietät vorhanden ist. Gern beraten wir Sie umfassend zur Gründung einer gemeinsamen Praxis oder Sozietät.