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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Verfahrensdokumentation 2.0

Aktuell sind die Finanzämter zurückhaltend was Betriebsprüfungen angeht.

Sie kennen die Auswirkungen von COVID bei den Steuerpflichtigen und sind daher vorsichtig mit Prüfungen und Steuerfestsetzungen. Aber aufgehoben ist nicht aufgeschoben; nach dem Spiel ist vor dem Spiel, d.h. die Finanzverwaltung wird die Zügel auch wieder anziehen.

Die GoBD der Finanzverwaltung regeln die Anforderungen an den Steuerpflichtigen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen in digitaler Form. Wenn Sie Bücher oder Aufzeichnungen in digitaler Form führen, die für die Besteuerung relevant sind, dann sind die GoBD für sie verpflichtend und mit ihnen die Verfahrensdokumentation. Der Inhalt der Verfahrensdokumentation wird von der Finanzverwaltung für jeden Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen gefordert, also sowohl für einen Bilanzierer als auch für einen Einnahmen-Überschussrechner (Zahnarzt, Arzt, Physiotherapeut, sonstiger Heil- oder Heilanschlussberuf). Jeder Unternehmer und jeder Freiberufler braucht eine Verfahrensdokumentation: Jeder !!!

Für jedes DV-System muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind und zwar für Sie und den Betriebsprüfer.

Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation.

Sprechen Sie uns an, wir haben Ihre individuelle Lösung, damit es bei einer Prüfung nicht heißt: Verfahrensdokumentation ? Nie gehört. Hab ich nicht.