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Veranlagungsarten für Ehegatten ab 2013

Das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten wird vereinfacht. Bisher gab es sieben Veranlagungs- und Tarifarten; diese werden auf vier reduziert.

Das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten wird vereinfacht. Bisher gab es sieben Veranlagungs- und Tarifarten; diese werden auf vier reduziert und zwar:

  • Einzelveranlagung mit Grundtarif
  • Witwensplitting
  • Sondersplitting im Trennungsjahr
  • Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting

Bei der Einzelveranlagung ergeben sich insoweit Besonderheiten, als die Ehegatten den Abzug von Sonderausgaben, aussergewöhnlichen Belastungen bzw. Steuerermäßigungen für haushaltnahe Dienstleistungen nicht mehr steueroptimiert zugeordnet werden können. Jetzt gilt: Abzug bei dem, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat oder Abzug je zur Hälfte.


Trotzdem gibt es Möglichkeiten der Steueroptimierung. Sprechen Sie uns an !