Bleaching ist nur dann eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 14 UStG, wenn auf Grund einer Vorerkrankung oder Vorbehandlung nachgedunkelte Zähne aufgehellt werden. Die medizinische Indikation ist im Einzelfall nicht nachzuweisen, da es das steuerliche Schicksal der ersten Heilbehandlung teilt (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 9.10.2014, Az.: 4-K-179/10, Rev. BFH Az.: V-R-60/14)