Am Puls der Zeit.

Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Umsatzsteuerbefreiung für Zahnaufhellung

Bleaching ist nur dann eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 14 UStG, wenn auf Grund einer Vorerkrankung oder Vorbehandlung nachgedunkelte Zähne aufgehellt werden. Die medizinische Indikation ist im Einzelfall nicht nachzuweisen, da es das steuerliche Schicksal der ersten Heilbehandlung teilt (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 9.10.2014, Az.: 4-K-179/10, Rev. BFH Az.: V-R-60/14)