Die Falle Umsatzsteuer
Die originär heilberufliche Tätigkeit unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerfreiheit soll insbesondere für die Entlastung der Kostenträger (gesetzliche Krankenversicherung) sorgen. Häufig ist aber die Abgrenzung zwischen Heilkunde und Wellness nicht ganz eindeutig. Nunmehr hat das BMF dazu Stellung bezogen: insbesondere dort, wo eine Verordnung vom Arzt vorliegt, kann von Heilkunde bzw. von therapeutischem Nutzen ausgegangen werden. Trotzdem ist die Abgrenzung schwierig und kann zu Umsatzsteuernachforderungen führen. Sprechen Sie mit uns, um Ihre Leistungen richtig zu beurteilen.