Rückwirkend zum 1. Januar 2022 sieht das erste Entlastungspaket vor:
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
- Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
- Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.
Das zweite Entlastungspaket bietet Folgendes:
- Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
- Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
- Stark vergünstigtes Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV.
Weitere Entlastungen
- Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr und zwar für Wirtschaftsgüter, die in 2022 angeschafft und hergestellt werden,
- Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
- Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
- Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 4.500 Euro und
- Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.
Bei Rückfragen zu Auswirkungen auf Sie selber stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen, rufen oder mailen Sie uns an.