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So machen Sie es richtig - Bewirtungskosten steuerlich geltend machen

Immer wieder gibt es Ärger mit der Finanzverwaltung um die Bewirtungskosten und die dazugehörigen Belege.

Damit Ihnen der steuerliche Abzug gewährt wird, achten Sie bitte auf die folgenden Dinge. Es muss ein schriftlicher Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen vorliegen. Diese Angaben müssen zeitnah gemacht werden, dürfen nicht nachgeholt werden. Hierfür wird regelmäßig ein formloses Dokument (Eigenbeleg) erstellt. Dieser Eigenbeleg ist von Ihnen zu unterschreiben. Wenn Sie aus geschäftlichem Anlass Dritte in einer Gaststätte bewirten, ist die Rechnung über die Bewirtung als Nachweis beizufügen. Diese Rechnung muss maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet sein. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich unsicher sind. Denn wenn der Steuerabzug im Nachhinein versagt wird, dann wird es richtig teuer.