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Praxiskredit – dürfen bei der Kreditbearbeitung Gebühren anfallen?

Das Bundesverfassungsgericht hat Klägern recht gegeben, die sich gegen Gebühren bei der Bearbeitung eines Kredites gewehrt haben. Unternehmen die in jüngster Zeit einen Kredit bei Ihrer Bank aufgenommen haben, sollten nun Ihre Unterlagen überprüfen.

Nicht selten kommt es vor, dass Banken Gebühren für die Bearbeitung des Kreditantrages, oder für die Prüfung der Bonität verlangen. Die Höhe der Gebühren wird meist an der Kreditsumme bemessen und liegt nicht selten bei ein bis vier Prozent. In einem fiktiven Kreditbeispiel über eine Summe von 350.000 Euro und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Prozent schlägt diese mit einer Summe von 7.000 Euro zu Buche und sorgt damit für eine erhebliche Mehrbelastung beim Kreditnehmer.

Diverse Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof gaben Klägern recht, die sich gegen die Gebühren der Banken gewehrt haben. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die durchgeführte Prüfung der Bonität des Kunden sich um ein Interesse der Bank handelt, weshalb die Gebühren nicht auf den Kunden übertragen werden dürfen. Bei den bisher durchgeführten Klagen handelt es sich überwiegend um Klagen bei Verbraucherkrediten für Privatpersonen; für Unternehmer sowie Freiberufler steht das Urteil des Bundesgerichtshofes noch aus.

Kunden, die in der jüngsten Vergangenheit einen Kredit bei einer Bank aufgenommen haben, sollten daher unbedingt die Unterlagen prüfen und darauf achten, ob Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt wurden und wofür, bzw. in welcher Höhe diese in Rechnung gestellt wurden. Mit Hilfe eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes sollte diese Frage schnell geklärt werden.

Wer Gebühren für die Bonitätsprüfung oder die Bearbeitung des Kredites gezahlt hat, kann nach Rücksprache mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt dagegen vorgehen und eine Rückerstattung durch die Bank fordern. Wichtig ist, dass der Kredit nach dem 1. Januar 2012 aufgenommen wurde, da der Anspruch sonst bereits verjährt ist. Die Ansprüche für Gebühren, die im Jahr 2012 erhoben wurden, verjähren gegen Ende 2015.

 

Teilweise können die Gebühren geschickt getarnt sein, wie es bei der Targobank (Az.:12-O-341/14, noch nicht rechtskräftig) der Fall ist. Hier hat das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil am 8. Juli 2015 den durch die Bank erhobenen „Individualbeitrag“ für nicht gültig erklärt.