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Pauschalsteuer nach § 37 b EStG doch als Betriebsausgabe abziehbar ?

Die Finanzverwaltung geht bis dato davon aus, dass die Pauschalsteuer (30 %) auf Sachzuwendungen an Geschäftspartner, soweit diese Geschenke nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind, ihrerseits nicht abzugsfähig ist.

Die Finanzverwaltung geht bis dato davon aus, dass die Pauschalsteuer (30 %) auf Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftspartner, soweit diese Geschenke nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind (teurer als 35 € netto), ihrerseits nicht abzugsfähig ist. Aktuell ist dazu beim Finanzgericht Niedersachsen ein Verfahren anhängig. Die Auffassung der Finanzverwaltung lasse sich dem Gesetz mangels ausdrücklicher Ausführungen zur Abzugsfähigkeit nicht entnehmen. Liegt der Fall bei Ihnen vor, dass die übernommene Pauschalsteuer nicht zum Abzug zugelassen wird, dann sollten Sie Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.