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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Neues Jahr, neues Glück

Es geht immer weiter, immer weiter ...

Auch 2023 hat sich der Gesetzgeber nicht lumpen lassen ...

 

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Damit sind die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergeldes ab 2023 beschlossen.

Beim Einkommensteuertarif werden der Grundfreibetrag auf 10.908 EUR (ab 2024 auf 11.604 EUR) angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. Das bedeutet das der Spitzensteuersatz ab 62.810 EUR (ab 2024 ab 66.761 EUR) statt bisher ab 58.597 EUR greifen wird.

Das Kindergeld wird ab 1.01.2023 auf 250 EUR je Kind erhöht. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend für 2022. Für 2022 beträgt er nun 2.810 EUR, ab 2023 3.012 EUR und ab 2024 3.192 EUR je Elternteil.

 

Was steht denn sonst noch an in 2023 ? Na klar, die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie an Mitarbeiter, die Änderung der Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen.

Sie sehen also, für Steuerzündstoff ist auch in 2023 gesorgt. Der Gesetzgeber macht weiter, immer weiter und genauso machen wir weiter, immer weiter, um sie optimal beraten und begleiten zu können.

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben erstmal einen guten Start in das neue Jahr 2023. Bleiben Sie uns gewogen und schön gesund. Ihre Steuerkanzlei Stefan Schwedler