Sie können selber ein Fahrrad im Betriebsvermögen haben, ohne dass Sie einen sog. Eigenverbrauch versteuern müssen. Gleiches gilt für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an Ihre Mitarbeiter auch zu privaten Zwecken. Auch hier braucht Ihr fahrradfahrender Mitarbeiter keinen Eigenverbrauch zu versteuern. Eine echte Steuersparmöglichkeit. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen in Sachen Mobilität weiter.