Am Puls der Zeit.

Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Neu ab 2019 - Förderung der Mobilität

Wie wäre es denn, wenn Sie sich mal wieder bewegen bzw. als Firmenhinhaber Ihre Mitarbeiter zu mehr Bewegung animieren.

Sie können selber ein Fahrrad im Betriebsvermögen haben, ohne dass Sie einen sog. Eigenverbrauch versteuern müssen. Gleiches gilt für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an Ihre Mitarbeiter auch zu privaten Zwecken. Auch hier braucht Ihr fahrradfahrender Mitarbeiter keinen Eigenverbrauch zu versteuern. Eine echte Steuersparmöglichkeit. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen in Sachen Mobilität weiter.