Am Puls der Zeit.

Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Nach der Steuer ist vor der Steuer – Die neue Grundsteuer kommt

Auf den 01.01.2022 müssen alle bebauten und unbebauten Grundstücke (Häuser, Wohnungen, Gärten, Land- und Forstflächen, Betriebsgrundstücke etc.) neu bewertet werden.

Ab dem 01.07.2022 werden Sie als Grundstückseigentümer aufgefordert die Feststellungserklärung dafür bis 30.10.2022 elektronisch abzugeben.

 

Wird die Frist bis 30.10.2022 versäumt droht ein Bußgeld. Sie müssen ab 01.07.2022 alle relevanten Daten dem Finanzamt elektronisch übermitteln.

Der 31.10.2022 ist der letzte Abgabetermin.

Bitte beginnen Sie frühzeitig die entsprechenden Unterlagen und Informationen zusammenzutragen. So vermeiden Sie unnötigen Stress und Hektik und können die vorgegebenen Fristen einhalten.

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sprechen Sie uns an.