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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

JETZT ABER - MIT INVESTITIONEN DIREKT STEUERN SPAREN

Häufig werde ich bei Investitionen gefragt, ob die Aufwendungen direkt als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.

Und oft ist die Antwort: Nur wenn es geringwertige Wirtschaftsgüter sind, ansonsten müssen die Investitionen auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt werden. Im Zuge der Pandemie hat der Gesetzgeber nun eine Möglichkeit geschaffen, alle Aufwendungen für Hardware und Software direkt in einem Jahr, im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abzuziehen. Das spart Steuern, beteiligt den Fiskus in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes direkt an den Investitionen.

Also: Investieren spart Steuern ... jetzt aber wirklich.