Die Änderung der Steuersätze soll befristet für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 gelten.
Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer bedeutet dies, dass Investitionen/Einkäufe im o.g. Zeitraum per se 3 % - Punkte weniger kosten.
Bsp.: Sie kaufen eine Behandlungseinheit bis 30.06. für 50.000 €. Nach diesem Zeitpunkt kostet diese Behandlungseinheit dann nur noch 48.739 €, eine Ersparnis für Sie von 1.261 €.
Hinzu tritt die Steuerersparnis für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die 2020 bzw. 2021 angeschafft werden. Die neue degressive Abschreibung beträgt 25 % bzw. maximal das 2,5 fache der linearen Abschreibung. Ein schöner steuerlicher Hebel.
Also: wenn Sie investieren wollen, dann nach dem 30.06. und im Zeitraum 2020 und 2021.
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