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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Gewerbesteuer droht - Alle müssen als Zahnärzte/Ärzte arbeiten

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Berufsausübungsgemeinschaft von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen ist,

wenn einer der Zahnärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt. Freiberufliche Einkünfte werden steuerlich tätigkeitsbezogen betrachtet. Dass ein Zahnarzt/Arzt nur eine Gesellschafterstellung innehat ohne zu arbeiten oder dass er, statt zahnärztlich/ärztlich zu arbeiten, nur Managementaufgaben wahrnimmt, ist zwar möglich, löst aber Gewerbesteuer für alle aus. Alle müssen als Zahnärzte/Ärzte arbeiten. Nur dann gewährt das Gesetz das Privileg der freiberuflichen Einkünfte: ein Arbeiten ohne Gewerbesteuer. Wenn Ihnen die o.g. Konstellation in Ihrer Gesellschaft irgendwie bekannt vorkommt, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen Gewerbesteuer zu vermeiden.