1. Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung für 2019 bis 31.08.2021.
2. Ab 2021 müssen Neugründer bei Aufnahme ihrer unternehmerischen Betätigung nicht mehr zwingend monatliche Voranmeldungen abgeben.
3. Einführung einer Homeoffice-Pauschale.
4. Verlängerung der Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen bis 30.06.2021.
5. Anhebung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag.
Allen draußen ein frohes Fest, einen guten Start ins neue Jahr und ... bleiben Sie gesund und uns, Ihrer Steuerkanzlei Dresden, gewogen.
Bis zum nächsten Jahr.
Stefan Schwedler