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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Fristverlängerung für Corona-Sonderzahlungen

Die Steuerbefreiung für aufgrund der Corona-Pandemie an Arbeitnehmer gezahlte Beihilfen bis zur Höhe von 1.500 EUR war bisher bis zum 31.12.2020 befristet.

Die Frist wird bis zum Juni 2021 verlängert. Allerdings führt diese Fristverlängerung nicht dazu, dass in 2021 dieser Betrag nochmal in Höhe von 1.500 EUR steuerfrei gezahlt  werden kann. Nur das, was noch nicht ausgeschöpft wurde, kann bis Ende Juni 2021 nachgeholt werden.