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Förderung von Praxisassistenten und PFG-Zuschlag ab 2015

Der Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen wird ab Januar 2015 bundesweit gefördert. Außerdem erhalten Fachärzte einen Zuschlag zur Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG). Auf die Details der neuen Vergütungsregelungen hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Eine Hausarzt-Praxis kann demnach eine finanzielle Förderung von bis zu 1.320 Euro im Quartal für einen nichtärztlichen Praxisassistenten erhalten, wenn die Praxis im Schnitt mindestens 860 Fälle pro Hausarzt im Quartal hat oder mindestens 160 über 75-jährige Patienten pro Hausarzt im Quartal behandelt. Zusätzlich werden die Hausbesuche vergütet, die der Praxisassistent in Abstimmung mit dem Arzt durchführt. Bei den Fachärzten steigt die Vergütung der Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) durch den neuen Zuschlag um etwa 27 Prozent.

So bekommen HNO-Ärzte einen Zuschlag von 0,72 Cent, ihre PFG ist mit 2,77 Euro bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit stets in voller Höhe. Der Zuschlag wird automatisch bei der Abrechnung für jeden PFG-Fall durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.