Am Puls der Zeit.

Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Erhöhte Anforderungen an die IT bei der Buchführung und anderen Aufzeichnungen.

Seit Anfang des Jahres 2015 gelten die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.

Erhöhte Anforderungen an die Buchführung

Die GoBD konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen.

Die Anforderungen gelten nicht nur für Kaufleute oder Kapitalgesellschaften, sondern auch für Einnahmenüberschussrechner, wie zum Beispiel: Ärzte, Zahnärzte und andere Heilanschlussberufe.

Zwar binden die GoBD nur die Finanzämter mit ihrem Verwaltungsanweisungcharakter, jedoch wirken sie sich damit direkt auf Betriebsprüfungen aus. Finanzamtsprüfer kontrollieren schon die Vor- und Nebensysteme der Buchführung, beispielsweise die Rechnungsausgangsbücher bei Ärzten und Heilberuflern. Dabei wird geprüft ob die ausgeschriebenen Rechnungen alle bei Zufluss versteuert wurden.

Im Fokus stehen die Richtigkeit und Aussagefähigkeit der Buchführung.

Alle Dokumente die Bezug zur Buchführung und Steuererklärung haben, sollen als Nachweis aufbewahrt werden.

Steuerpflichtige sind dafür verantwortlich die Buchführung nachvollziehbar zu gestalten. Es sollte eine Offene-Posten-Buchhaltung eingerichtet werden, wobei die Belege zeitnah erfasst und im Ursprungszustand aufbewahrt werden müssen.

Fühlen sie sich für die hohen Anforderungen an die Buchführung gewappnet?

Wir sind in jedem Fall für sie da!