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Die zahnärztliche Einzelpraxis stirbt nicht aus

Die Einzelpraxis ist bei Zahnärzten noch lange kein Auslaufmodell. Die aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) macht dies deutlich.

Die Einzelpraxis ist bei Zahnärzten noch lange kein Auslaufmodell. Die aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) macht dies deutlich. Die Niederlassung in Form der Berufsausübungsgemeinschaft hat im Vergleich mit den Vorjahren nur langsam zugenommen. Der Vorteil der Niederlassung in der Berufsausübungsgemeinschaft liegt u.a.in der Teilung der Kosten, aber auch im besseren Auslasten der Investitionen. Allerdings scheuen wohl viele den Zusammenschluss mit Anderen in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit Gehangen mit Gefangen! Die GbR ist eine Rechtsform mit der persönlichen und unbeschränkten Haftung für Gesellschaftsschulden. Daher gilt: bei der gemeinsamen Niederlassung muss ein guter Gesellschaftsvertrag her und den gibt es nicht als Standardversion.