Am Puls der Zeit.

Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Die neue A1 Bescheinigung

Für Unternehmer und Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind und vorübergehend im EUAusland (inkl. Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein) eingesetzt werden, gelten ggf. weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit.

Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis über die Sozialversicherungsvorschriften, die für die entsandte Person gelten und als Bestätigung, dass für sie in einem anderen Staat keine Beiträge zu zahlen sind.Bereits für eintägige Dienstreisen muss die A1 Bescheinigung beantragt werden. Die Bescheinigung muss bei der Reise mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden, sonst drohen empfindliche Verwarnungsgelder. Liegt diese noch nicht vor, sind die Eingangsbestätigung und eine Kopie des ausgefüllten Fragebogens mitzuführen. Seit 1.01.2019 muss die A1-Bescheinigung elektronisch beantragt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der A1-Bescheinigung. Sprechen Sie uns an.