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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Die Abgabe der eigenen Zahnarztpraxis

In den nächsten Jahren werden viele Zahnärzte vor der Abgabe ihrer Praxis stehen. Es ist die Generation derjenigen, die nach der politischen Wende den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben. Ein Verkäufer braucht um erfolgreich zu sein einen Käufer.

Ein Preis hat keinen Wert, wenn es für das Objekt keinen Interessenten gibt. Gibt es denn Interessenten, die eine Praxis übernehmen wollen. Auf der Erwerberseite sieht es so aus, dass der Zahnarztberuf ein Frauenberuf ist. Es kommen überproportional viele Frauen von den Universitäten. Diese Zahnärztinnen scheuen häufig das Investitionsrisiko. Auch das Berufsrecht der Zahnärzte lässt es mittlerweile zu, dass ein Zahnarzt zwei Vollzeit oder vier Teilzeitzahnärzte anstellt. Warum Risiken tragen, wenn mit einer Anstellung ein ordentliches monatliches Bruttogehalt, ein geregelter Arbeitstag, möglich sind. Für die Investition in eine Zahnarztpraxis müssen sie (Kaufpreis der Altpraxis zzgl. Investitionen in neue Gerätschaften und Kontokorrentkredit) schon einen Betrag zwischen 250 TEUR bis 300 TEUR aufbringen. Also: einer Vielzahl von Abgebern stehen wenige Interessenten gegenüber. Übersetzt auf den Praxismarkt heißt das, dass die Sahnestücke übrig bleiben und zwar die mit guter Lage, guter Ausstattung und ... guten Gewinnen.

Ähnlich sieht die Entwicklung im humanmedizinischen Bereich aus. Dem Hausärztemangel insbesondere auf dem Land, steht eine Flut von Uniabgängern gegenüber, die in die Niederlassung als Internist drängen. Warum ? Hausärzte haben viel Arbeit und verdienen nicht gut genug, bei Internisten stimmt das Verhältnis von Freizeit und Verdienst. Stimmt das ? Es kommt drauf an und zwar auf den Inhaber, auf die Organisation der Praxis und natürlich auf das Umfeld.

Sowohl bei den Zahnärzten als auch bei den Humanmedizinern wird sich der Trend hin zu größeren Einheiten verstärken. Auch das Berufsrecht der Ärzte ist so weit gelockert, dass die fachärztliche und hausärztliche Zulassung  (die Abrechnungshoheit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen) einfach zu übertragen und wirtschaftlich mittlerweile vielfältig nutzbar ist.

Ein bis anderthalb Jahre vor der geplanten Übergabe/Abgabe fangen Sie an sich mit dem Thema zu beschäftigen. Sie kontaktieren uns, damit wir von Ihren Plänen Kenntnis bekommen. Wir helfen Ihnen einen Käufer, einen Wert für Ihre Praxis zu finden und begleiten Sie im gesamten Verkaufsprozess.