Am Puls der Zeit.

Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker

Der Steuerberater ist normalerweise "Der Berater" für den Mandanten. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Ihr Unternehmen/freiberufliche Praxis geht. Er kennt Ihre Zahlen und Ihr Geschäftsmodell.

Ein Unternehmer/Freiberufler, der kein Testament hat, handelt fahrlässig, weil er gesetzliche Erbfolge entstehen lässt, die grundsätzlich zu einer Erbengemeinschaft führt. Die Erbengemeinschaft ist fragil und kann dazu führen, dass das Unternehmen/Praxis zerschlagen werden muss.

Der Testamentsvollstrecker hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes. Er handelt fremdnützig nach dem Gesetz und dem Willen des Erblassers, nach seinen letztwilligen Anordnungen; er soll den Willen des Erblassers umsetzen.  Seine Stellung ist frei und unabhängig den Erben gegenüber. Warum kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein ? Die folgenden Gründe sind nur exemplarisch:

- Sicherung der Unternehmensnachfolge 

- der Erblasser will den Nachlass über mehrere Generationen erhalten;

- der oder die Erben sind geschäftlich unerfahren;

- Erblasser befürchtet, dass seine letztwilligen Anordnungen im Testament vom Erben nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden;

 

enn der Steuerberater schon Ihr erster Ansprechpartner in finanziellen Dingen ist, warum setzen Sie Ihn nicht als Testamentsvollstrecker ein ? Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne weiter.