Die bisherige zeitliche Befristung der Prämie bis 30.06.2021 ist nun bis 31.03.2022 verlängert worden. Trotzdem ist zu beachten, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden muss. Eine Umwandlung von Entgeltbestandteilen ist nicht möglich. Um Fallstricke zu vermeiden, sprechen Sie uns vorher kann. Wir kennen uns aus.