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Corona-Krise: Soforthilfe für Kleinstunternehmen in den Startlöchern

Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Stadtrat am 26.03.2020 eine Soforthilfe.

Diese ist vorgesehen für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben, in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind.

  • Die „Soforthilfe Corona-Pandemie“ ist branchenoffen angelegt und dient dem betrieblichen Zweck (haupterwerblich).
  • Die Soforthilfe wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1000 Euro gewährt.

https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/soforthilfe-corona.php

(Quelle: Internetauftritt der Stadt Dresden)