Geplant ist:
1. Existenzgründer sollen von der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit werden und stattdessen lediglich verpflichtet werden, diese vierteljährlich abzugeben.
2. Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 600.000 EUR.
3. Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 EUR und Abschaffung der Sammelposten. Die nerven in der Tat in der Verwaltung.
4. Einführung einer objekt-/sachbezogenen Freigrenze für betriebliche Geschenke.
Es hört sich gut an. Auf der anderen Seite kommen aber wieder weitere Pflichten auf die Steuerpflichtigen zu. Ich denke hier an die GoBD und die Verpflichtung der Steuerpflichtigen eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Wenn Ihr Leben in Sachen Steuern leichter werden soll, dann sprechen Sie uns an.