Bei der professionellen Zahnreinigung werden Zähne und Zahnzwischenräume gesäubert, von Belägen befreit, poliert und fluoridiert.
Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Umsätze aus der professionellen Zahnreinigung umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen, weil sie zur zahnmedizinischen Prophylaxe gehören. Hiervon abzugrenzen sind nur Maßnahmen aus ästhetischen Gründen wie Bleaching oder Dentalkosmetik. Wird die professionelle Zahnreinigung nicht von Ärzten, sondern von einem Angehörigen eines ähnlichen Heilberufs erbracht, ist für die Steuerbefreiung eine ärztliche Verordnung/Indikation erforderlich.
Fundstellen: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, VI 358-S-7170-176, Erlass vom 05.05.2015, DATEV Lexinform 5235615
Zahnaufhellungen, die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind steuerfreie HeilbehandlungenZahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind steuerfreie Heilbehandlungen.
Fundstellen: BStBl. 2015 II S. 946, DATEV Lexinform 0950005