Bei allen Möglichkeiten des kurzfristigen Schaffens von Liquidität gilt: Sie müssen alle Ihre Auskünfte über Ihre wirtschaftliche Lage nach bestem Wissen und Gewissen machen. Wer vorsätzlich einen Steuerherabsetzungantrag stellt, obwohl er weiß, dass dem nicht so ist, dass die Gewinne sprudeln, macht sich eventuell der Steuerhinterziehung schuldig. Gleiches gilt umso mehr bei den Förderzuschüssen und bei den Förderdarlehen. Gerade bei den Formularen der SAB (sächsische Aufbaubank) erklären Sie sehr deutlich unter Punkt 8., dass Sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind und Ihre Existenz bedroht ist. Das müssen Sie im Zweifel auch nachweisen.
Bei den Darlehen und Darlehensprogrammen bei Ihren Hausbanken gilt auch, dass dort sehr genau hingeschaut wird, wer förderwürdig bzw. kreditwürdig ist und wer nicht. Es wird geschaut, wer vor der Krise schon schwächelte bzw. stark war und durch die Krise jetzt in Schwierigkeiten kam.
Für alle Programme gilt: halten Sie Ihre aktuellen Unternehmensdaten bereit, wie z.B. eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und auch Ihren aktuellen Abschluss und Steuerbescheid.
Also: Wenn Förderprogramme bzw. andere Möglichkeiten der Liquiditätsgewinnung für Sie in Frage kommen, dann nehmen Sie diese – gerne mit unserer Unterstützung in Anspruch – achten aber immer bitte darauf, was Sie in den Anträgen erklären. Bitte keine Schnellschüsse. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.