Am Puls der Zeit.

Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Ästhetische Behandlungen und die Umsatzsteuer

Die Steuerbefreiung von Leistungen gilt nicht nur für die Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen, dies hat nun der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Steuerbefreiung von Leistungen nicht nur der Diagnose, Behandlung oder Heilung einer Krankheit oder Verletzung dient, sondern auch für Behandlungen ästhetischer Natur, wenn diese in Folge der vorherigen Behandlung notwendig werden. Im konkreten Fall hatte sich eine Zahnarztpraxis mit Unterstützung der Zahnärztekammer gegen eine Entscheidung des Finanzamtes gewehrt, welche sämtliche Bleaching-Leistungen auch für zurückliegende Fälle als umsatzsteuerpflichtig eingestuft hatte.  

Die strittigen Zahnbehandlungen, welche jeweils eine Verdunkelung des Zahnes nach sich zogen, waren jedoch medizinisch notwendig und damit umsatzsteuerfrei. Die dadurch notwendig gewordenen Bleaching-Maßnahmen waren zwar ästhetischer Natur, sie dienten aber nicht ausschließend kosmetischen Zwecken sondern standen im direkten Zusammenhang mit der vorherigen Behandlung und der Beseitigung der Krankheitsfolge.  

Zugute kam der Praxis, dass die betroffenen Kollegen in der Dokumentation ihrer Leistungen genau zwischen einer medizinischen und kosmetischen Indikation unterschieden haben. 

Falls Sie konkrete Fragen zu diesen oder anderen fachspezifischen Themen haben, steht Ihnen unser Team jederzeit gern zur Verfügung.