Die Praxisbewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis

Die Praxisbewertung - den Wert an sich gibt es nicht - 33 Methoden und 33 Praxiswerte

Wirtschaftsprüfer werden in Ihrer Eigenschaft auch als Gutachter/Bewerter tätig. Diese Tätigkeit wird insbesondere beim Verkauf oder Kauf einer Praxis benötigt. Wie viel ist meine Praxis wert ? Wie viel kann ich maximal dafür ausgeben ? Das sind die Fragen, die häufig vom Abgeber und Übernehmer gestellt werden. Dabei unterscheiden sich die Sichtweisen der beteiligten Personen doch erheblich. Der Verkäufer misst seinem "Lebenswerk" einen höheren Betrag bei, den der Übernehmer zu zahlen bereit ist. Der Käufer sieht es meist weniger verklärt, denn er muss schließlich in der Zukunft vom Zielobjekt leben. Der Wirtschaftsprüfer/Steuerberater kann dabei für den Verkäufer, den Käufer, aber auch als unabhängiger Kaufpreisfinder tätig werden. "Für das Vergangene gibt der Kaufmann nichts". Dieser legendäre Spruch von Eugen Schmalenbach, dem Urvater der Betriebswirtschaftslehre, gilt heute noch unverändert fort. Der Käufer ist an zukünftigen Gewinnen interessiert und der Verkäufer verkauft ihm genau diese. Das macht die Bewertung einer Praxis so schwierig, weil das Vergangene nichts zählt, die Zukunft entscheidend ist und die Zukunft halt unsicher ist. Einig ist man sich, dass ein Praxiswert aus einem materiellen Unternehmenswert (dem Anlagevermögen) und dem immateriellen Unternehmenswert (dem sog. Goodwill, bestehend aus Patientenstamm, Umgebung der Praxis, Mitarbeiter etc.) besteht. Beide Werte werden am Ende addiert und man erhält den Unternehmenswert. Wo man beim materiellen Wert häufig Verkehrswerte ansetzt, ist es beim Goodwill nicht ganz so leicht, denn hier hat man nichts Greifbares, nichts Quantifizierbares. Mit den modernen Verfahren der Betriebswirtschaftslehre, drm Ertragswertverfahren und dem sog. Discounted Cash Flow Verfahren kommt man nicht wirklich weiter, weil die daraus resultierenden Werte viel zu hoch und am Markt nicht durchsetzbar sind. Häufig benutzt man daher das sog. vereinfachte oder modifizierte Ertragswertverfahren. Hier werden die durchschnittlich in der Vergangenheit angefallenen Gewinne nur für maximal drei Jahre auf den Bewertungsstichtag abgezinst; manchmal wird als Wertmaßstab auch nur ein durchschnittlicher Gewinn genommen.

 

Im Bereich von Heilberuflerpraxen sinkt die Niederlassungsrate momentan. Junge Ärzte/Zahnärzte/sonstige Heil- und Heilanschlussberufe scheuen häufig das Investitionsrisiko. Mit der Übernahme sind schnell Gesamtkosten von rund 300 TEUR verbunden. Daneben gewährt das ärztliche/zahnärztliche Berufsrecht zusätzliche Möglichkeiten der Anstellung von Ärzten/Zahnärzten. Die Konsequenz hiervon ist, dass sich mittlerweile größere Einheiten im ambulanten Markt bilden, die das Investitionsrisko übernehmen und zunehmend Ärzte/Zahnärzte anstellen.

Guter Rat muss an dieser Stelle teuer sein, denn es ist nicht mehr selbstverständlich einen Käufer zu finden, der den ermittelten Kaufpreis zahlen möchte und aus Käufersicht ist jeder zu viel gezahlte Betrag im Grunde genommen Luft und muss mit finanziert werden. Sind Sie  Verkäufer oder Käufer, dann sprechen Sie mich an.