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Prüfungsschwerpunkte Lohnfortzahlung und Künstlersozialabgabe

Im aktuellen Prüfungsablauf wird vor allem die korrekte Berechnung der Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub überprüft.

Jeder Arbeitgeber wird alle vier Jahre von der Deutschen Rentenversicherung auf die Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge geprüft.

Besonderes Augenmerk ist im aktuellen Prüfungsablauf die korrekte Berechnung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Urlaub. Dabei geben Prüfer vor allem darauf Acht, dass auch Sonn- und Feiertagszuschläge mit einbezogen wurden, da das reguläre Arbeitnehmer-Entgelt derartige Zuwendungen mit einschließt. An dieser Stelle muss der Arbeitgeber unbedingt die richtige Berechnung nachweisen, andernfalls wird pauschal hinzugeschätzt, so dass folglich Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden.

Auch die Künstlersozialabgabe rückt seit Jahresbeginn in den Fokus der Prüfer. Abgabepflichtig sind Unternehmer, die nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Werke nutzen. Ferner müssen sie für ihr Unternehmen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Ausnahmen gibt es nur für Unternehmen, die in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Aufträge erteilen oder insgesamt nicht mehr als 450 Euro Honorare zahlen. Wer die Meldepflichten missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, was bekanntlich schnell ins Geld laufen kann. Gern informieren wir Sie über alle Besonderheiten der Prüfungsschwerpunkte und beraten individuell zu Ihrem Unternehmen.