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Kosten einer Ehescheidung steuerlich zu berücksichtigen

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind, wenn diese in einem Scheidungsverfahren anfallen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil von Februar 2013 entschieden, dass Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind, wenn diese in einem Scheidungsverfahren anfallen. Die Entscheidung wird damit begründet, dass eine Ehescheidung nur gerichtlich und nur mit Hilfe von Rechtsanwälten erfolgen kann, weil Regelungen getroffen werden müssen zum Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und etwaiger Unterhaltsansprüche. Daher: haben Sie derartige Kosten, dann reichen Sie diese uns ein. Bei einer Ablehnung der Anerkennung legen wir Einspruch ein und beantragen Ruhen des Verfahrens, weil dazu mittlerweile ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist.