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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

In einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen alle Partner Unternehmer sein

Wenn einem Arzt/Zahnarzt in einer Berufsausübungsgemeinschaft lediglich ein Gewinnanteil von 30 % seiner Honorarumsätze angeboten wird, er keine Verluste trägt, keine Einlage leistet und nicht anderweitig beteiligt ist, dann drohen heftige Konsequenzen.

 

Sozialversicherungsrechtlich wird dieser Zahnarzt als Angestellter eingestuft, es droht die Aufhebung von Honorarbescheiden und Rückforderungen bezahlter Honorare, von Nachzahlungen an die Sozialversicherung ganz zu schweigen.

Steuerlich bedeutet dies, dass die GbR keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, sondern dass die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind, mit der Konsequenz der Gewerbesteuerschuld.

Ergo, es wird richtig teuer, wenn ein GbR-Gesellschafter nur zum Schein Gesellschafter ist.

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