Sozialversicherungsrechtlich wird dieser Zahnarzt als Angestellter eingestuft, es droht die Aufhebung von Honorarbescheiden und Rückforderungen bezahlter Honorare, von Nachzahlungen an die Sozialversicherung ganz zu schweigen.
Steuerlich bedeutet dies, dass die GbR keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, sondern dass die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind, mit der Konsequenz der Gewerbesteuerschuld.
Ergo, es wird richtig teuer, wenn ein GbR-Gesellschafter nur zum Schein Gesellschafter ist.
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