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Stefan Schwedler informiert Sie zu allen relevanten Neuigkeiten rund um die Bereiche der Heilberufe, des Steuerrechts und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen.

Honoraranstieg bei den Zahnärzten

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung des Zahnarzthonorars für Zahnersatz verständigt.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung des Zahnarzthonorars für Zahnersatz verständigt. Dieser Beschluss gilt bundesweit für alle Zahnärzte, die Zahnersatzleistungen zu Lasten der GKV erbringen. Die Regelung gilt nur für Zahnersatz. Alle übrige Leistungen bleiben davon unberührt. Für diese Leistungen wird die Vergütung auf Landesebene ausgehandelt.


Für das Jahr 2013 wird der Punktwert rückwirkend um 2,03 % und für das Jahr 2014 um 2,81 % erhöht. Der Anstieg des Punktwertes enspricht der für diese Jahre maßgeblichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.